Rechtsprechung
   VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18056
VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22 (https://dejure.org/2022,18056)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2022 - 12 L 10.22 (https://dejure.org/2022,18056)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 12 L 10.22 (https://dejure.org/2022,18056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,18056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 7 ZB 20.197

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Diese beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz ansässige Stelle prüft in Bezug auf die Bildungsnachweise der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (sog. Lissabon-Konvention), ob es wesentliche Unterschiede im Sinne des Art. IV.1 der Lissabon-Konvention zwischen den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen in der Vertragspartei, in der die Qualifikation erworben wurde, und denen in Deutschland gibt, in der die Anerkennung der ausländischen Qualifikation angestrebt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 12).

    Die allgemeinen Bewertungsvorschläge der ZAB, die sich in der Datenbank "anabin.de" finden, stellen ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar, über die sich die Hochschule bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrunde liegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O., Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - OVG 5 S 1.18 - juris Rn. 5).

    Der von der Antragstellerin erworbene Schulabschluss NZCSE ist allerdings in der Datenbank "anabin.de" nicht aufgeführt, sodass über dessen Anerkennung im Einzelfall entschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021, a.a.O. Rn. 10).

    Eine Begründung hierfür wird nicht gegeben, obwohl andere sachverständige Zeugnisanerkennungsstellen offensichtlich diese Bewertungsvorgaben auch dann berücksichtigen, wenn kein herkömmlicher neuseeländischer Sekundärschulabschluss (NCEA) vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 15; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 3. April 2021 - AN 2 K 19.01863 - BeckRS 2021, 7212 Rn. 57, wonach nicht zu beanstanden ist, dass auf die gelisteten Anforderungen der ZAB, die grundsätzlich an das neuseeländische Curriculum gestellt werden, abgestellt wird).

    Unter Zugrundelegung der von der Antragstellerin vorgenommenen Umrechnung der von ihr für die einzelnen Fächern erworbenen Punkte ("points") in beim neuseeländischen Schulabschluss NCEA vergebene "credits" (1 point = 1,6 credits), der die Antragsgegnerin nicht entgegengetreten ist (diese Frage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O., Rn. 24 mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen), hat sie 58 Punkte (= 92, 8 credits) in den fünf voneinander unabhängigen, allgemeinbildenden Fächern Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Sozialkunde erreicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21

    Zulassung zum Hochschulstudium mit ausländischem Bildungsabschluss

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Die allgemeinen Bewertungsvorschläge der ZAB, die sich in der Datenbank "anabin.de" finden, stellen ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar, über die sich die Hochschule bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrunde liegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O., Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - OVG 5 S 1.18 - juris Rn. 5).

    Der von der Antragstellerin erworbene Schulabschluss NZCSE ist allerdings in der Datenbank "anabin.de" nicht aufgeführt, sodass über dessen Anerkennung im Einzelfall entschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021, a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie vorliegend - dem möglichen Ergebnis eines Klageverfahrens weitgehend vorgreift, kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Erfolg in der Hauptsache zu erwarten ist (Anordnungsanspruch) und die ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (Anordnungsgrund; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50/06 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 03.04.2021 - AN 2 K 19.01863

    Anerkennung eines neuseeländischen Schulabschlusses

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Eine Begründung hierfür wird nicht gegeben, obwohl andere sachverständige Zeugnisanerkennungsstellen offensichtlich diese Bewertungsvorgaben auch dann berücksichtigen, wenn kein herkömmlicher neuseeländischer Sekundärschulabschluss (NCEA) vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 15; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 3. April 2021 - AN 2 K 19.01863 - BeckRS 2021, 7212 Rn. 57, wonach nicht zu beanstanden ist, dass auf die gelisteten Anforderungen der ZAB, die grundsätzlich an das neuseeländische Curriculum gestellt werden, abgestellt wird).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - 5 S 1.18

    Anerkennung eines englischen General Certificate of Education (GCE A/AS) als

    Auszug aus VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Die allgemeinen Bewertungsvorschläge der ZAB, die sich in der Datenbank "anabin.de" finden, stellen ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar, über die sich die Hochschule bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrunde liegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O., Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - OVG 5 S 1.18 - juris Rn. 5).
  • VG Stuttgart, 27.06.2023 - 4 K 1432/23

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses; National Certificate of

    Das Verwaltungsgericht Berlin habe in seinem Beschluss vom 18. Mai 2022 - VG 12 L 10/22 - in einem ähnlich gelagerten Fall festgestellt, dass die Stellungnahme der ZAB, die Antragstellerin habe verschiedene Bildungsstandards/Kompetenzen nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, nicht als nachvollziehbare Begründung anerkannt werden könne.

    Der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung hat die Anerkennungsfähigkeit des NZCSE bzw. des Vorgänger-Abschlusses "Steiner School Certificate (SSC)" verneint und ist vom Vorliegen eines wesentlichen Unterschiedes ausgegangen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. April 2023 - 7 ZB 21.1292 -, Rn. 30 ff., juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. März 2022 - 7 ZB 20.197 -, Rn. 15 ff., juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, Rn. 9 ff., juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2023 - 18 L 2518/22 -, Rn. 15 ff., juris; VG Ansbach, Urteil vom 3. Februar 2021 - AN 2 K 19.01863 -, Rn. 68, juris; VG Würzburg, Urteil vom 9. Dezember 2019 - W 7 K 17.1306 -, Rn. 24, juris; a.A.: VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, Rn. 10, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. September 2022 - 2 K 1865/19 We, n.v.).

    Auf diesen Aspekt gehen das VG Weimar (Urteil vom 23. September 2022 - 2 K 1865/19 We - n.v.) sowie das VG Berlin (Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, Rn. 10, juris) nicht ein.

    Da das das Begehren der Antragstellerin auf eine - jedenfalls teilweise - Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, sieht die Kammer davon ab, den Streitwert gemäß der Empfehlung in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs auf die Hälfte zu reduzieren (so auch Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, Rn. 15, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2023 - 18 L 2518/22 -, Rn. 27, juris; VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, Rn. 14, juris; a.A.: VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 4 K 1614/16 - n.v.).

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 7 ZB 21.1292

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses

    Obwohl das NZCSE der Klägerin dort nicht gelistet ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass sich die Zeugnisanerkennungsstelle gleichwohl an den Bewertungsvorgaben für den neuseeländischen Standard-Bildungsnachweis NCEA orientiert (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 15, 20; VG Berlin, B.v. 18.5.2022 - 12 L 10/22 - juris Rn. 10; a.A. OVG LSA, B.v. 2.3.2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 12, das auf einen direkten Vergleich mit der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland abstellt).
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 18 L 2518/22

    NZCSE, Gleichwertigkeit, Bewertungsvorschlag, Allgemeine Hochschulreife,

    Im Ergebnis ebenso mit jeweils unterschiedlicher Begründung BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022 - 7 B 20.197 -, juris, Rn. 11, 20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, juris, Rn. 9; die Anerkennung eines in Österreich erworbenen NZCSE grundsätzlich ablehnend VG Ansbach, Urteil vom 3. Februar 2021 - AN 2 K 19.01863 -, juris, Rn. 63 ff.; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, juris, Rn. 10; VG Weimar, Urteil vom 23. September 2022 - 2 K 1865/19.We -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks (n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht